Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. „Fotograf“ ist gleichbedeutend mit Foto Arrigo, Anastasia Arrigo und ihre Mitarbeiter, Schweiz.
I. Definitionen
Fotografische Arbeit
Der Ausdruck „fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.
Fotograf
Der „Fotograf“ ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
Kunde
Der „Kunde“ ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen mündlich, schriftlich oder online bestellt.
Parteien
Die „Parteien“ sind der Fotograf und der Kunde.
Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD/DVD, Computerfestplatten, gilt als „Exemplar der fotografischen Arbeit“ oder als „Exemplar“.
II. Leistung der fotografischen Arbeit
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, Gestaltung und Design des Albums und Bildbearbeitung zu.
Sofern nichts anderes abgemacht, verpflichtet sich der Fotograf die Dienstleistung persönlich zu erbringen. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (ohne Zusatzkosten für den Kunden).
Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
III. Zahlungs- und Lieferkonditionen
Im Allgemeinen
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist inkl. MwSt. geschuldet. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben jegliches Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen. Für eine verspätete Zahlung wird ein Verzugszins von 5%/Jahr und Mahngebühren von CHF 10.- für die erste Mahnung und 20.- für die 2. (= letzte) Mahnung erhoben.
Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung die fotografische Arbeit anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen Arbeit belastet der Fotograf die ihm entstandenen Kosten dem Kunden weiter.
Am Tage der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages ist der Kunde zu einer Akontozahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme des Leistungsumfanges verpflichtet.
Falls die Unterzeichnung des Vertrages nicht während eines persönlichen Treffens des Fotografen und des Kunden (beispielsweise am Telefon) stattfindet, erhält der Kunde ein Exemplar des vorliegenden Vertrages per Email zugeschickt. Der Kunde druckt, unterzeichnet und sendet dem Fotografen zwei Exemplare des Vertrages zurück. Der Kunde erhält dann ein vom Fotografen unterschriebenes Exemplar sowie eine Rechnung über 50% der Gesamtsumme des Leistungsumfanges.
Bis spätestens 30 Tage nach der Hochzeit ist der Kunde zur Zahlung des Restbetrages verpflichtet.
Im Falle von Nichtzahlung des Restbetrages des Leistungsumfanges, behält sich der Fotograf das Recht vor, die Leistungen des vorliegenden Vertrages nicht zu erfüllen, insbesondere Dateien und Fotografien nicht zu überlassen, bis der vollständige Betrag vom Kunden beglichen ist.
Lieferkonditionen
Vorausgesetzt, dass das gesamte Honorar bezahlt wurde, verpflichtet sich der Fotograf, das Fotomaterial (ca. 40-60 Bilder / Std.) auf DVD oder USB-Stick in hoher Auflösung (JPG) innerhalb von 3 Monaten nach der Bezahlung zu liefern. Nachdem der Kunde seine Selektion der Fotos für das Hochzeitsalbum dem Fotografen mitgeteilt hat, verpflichtet sich der Fotograf, das Hochzeitsalbum innerhalb von 4 Monaten zu liefern.
Die Fotografien und das Hochzeitsalbum werden dem Kunden persönlich übergeben oder per Post an eine vom Kunden angegebene Adresse innerhalb der Schweiz unentgeltlich versendet.
IV. Rechte und Pflichten der Parteien
Im Falle eines Rücktritts vom vorliegenden Vertrag durch den Kunden, welcher der Fotograf nicht zu vertreten hat, wird die vom Kunden an den Fotografen geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet. Um sich gegen alle Eventualitäten zu versichern, empfehlen wir die Zurich – to go! Hochzeitsversicherung.
Im Falle eines Rücktritts vom vorliegenden Vertrag durch den Fotografen, welchen der Kunde nicht zu vertreten hat, wird die auf Grundlage des vorliegenden Vertrages vom Kunden erhaltene Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet.
Ist es dem Fotografen nicht möglich, den Leistungsumfang des vorliegenden Vertrages zu erfüllen, hat der Fotograf das Recht, sich durch einen anderen Fotografen, aber nur nach Zustimmung des Kunden, ersetzen zu lassen. Bei der Entstehung dieses Ersatzes garantiert der Fotograf, dass der ihn ersetzende Fotograf eine kompetente Fachkraft ist. Der Kunde hat das Recht zur Überprüfung der Gesamtsumme der Leistungen des vorliegenden Vertrages im Zusammenhang mit der Preisliste des neuen Fotografen. Im Falle, dass der Kunde nicht mit dem Ersatz des Fotografen einverstanden ist, wird die auf Grundlage des vorliegenden Vertrages vom Fotografen erhaltene Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet. Der Fotograf übernimmt keine weitere Haftung. Der Fotograf kann nicht für eventuelle Mehrkosten haftbar gemacht werden, falls er den Vertrag gemäss Obenstehender Bedingungen nicht erfüllen kann.
Eine Verlegung des Hochzeitstermins durch den Kunden gleicht einer Absage der Leistungen des Fotografen. In diesem Fall wird die vom Fotografen erhaltene Anzahlung nicht zurückerstattet.
V. Haftung des Fotografen
Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
VI. Gewährleistungsansprüche
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen des Fotografen.
VII. Rücksendungen von Produkten
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Fotografen und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen.
VIII. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte an den Bildern nur für private Zwecke. Alle Bilder sind zeitlich, örtlich und von der Auflage her unbeschränkt in der Nutzung. Der Kunde darf von den Bilddaten Fotoabzüge oder Poster erstellen. Untersagt ist der Weiterverkauf der Bilder. Auch nicht in Form von Postern, Fotoabzügen, Postkarten, Kalendern oder als Bestandteil eines Website-Templates. Alle Rechte insbesondere Eigentums- und Urheberrechte werden nicht übertragen. Einer kommerziellen Nutzung bedarf ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Fotografen.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
Die Übertragung und Einräumung der vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Falls die in den vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
IX. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
Der Kunde erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbungen des Fotografen und für Ausstellungszwecke verwendet werden dürfen.
Exklusivrechte zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
X. Verschiedenes
Der vorliegende Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, je ein Exemplar für jede Vertragspartei.
Nach der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages verlieren alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, sämtlicher Schriftverkehr oder Verhandlungen zwischen den Parteien zum Gegenstand des vorliegenden Vertrages ihre Gültigkeit.
Bei Reportagen ab 8 Stunden hat das Brautpaar für die Verpflegung des Fotografen aufzukommen. Der Fotograf wird nach Möglichkeit im selben Raum wie die Hochzeitsgäste verpflegt.
XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Wohnsitz des Fotografen, Anastasia Arrigo, Dintikon, Schweiz. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Dintikon, 2020